Zum Inhalt springen

Was ist eine E-Rechnung?

Was ist eine E-Rechnung?

Das Äquivalent einer Papierrechnung ist ein internationales Format mit Informationen (UBL) standardisiert, unveränderlich Es handelt sich um ein elektronisches Dokument, das auf irgendeine Weise versiegelt ist und die gleichen rechtlichen Eigenschaften wie eine Papierrechnung hat.

Mit E-Rechnung Sie können Ihre Rechnungen sicher elektronisch versenden und empfangen, 10 Jahre Sie können Ihre rechtsgültigen und gesicherten Rechnungen dauerhaft speichern und online einsehen. Mit dem E-Rechnungssystem minimieren Sie Ihre Papier-, Druck-, Versand- und sonstigen Betriebskosten.

Methoden zur Verwendung von E-Rechnungen

Steuerzahler können die E-Rechnungsanwendung auf zwei Arten nutzen:

  • Eigenes IT-System über
  • Privater Integrator mit Genehmigung der Steuerverwaltung über das Informationsverarbeitungssystem

Unterschied zwischen E-Rechnung und E-Archiv-Rechnung

  • E-Rechnung Es wird nur an Steuerzahler gesendet, die auf E-Rechnung umgestiegen sind.
  • E-Archiv-Rechnung Es wird an alle Institutionen und Einzelpersonen gesendet, die nicht auf E-Rechnung umgestiegen sind.
  • E-Rechnung, Geschlossener Kreislauf über IOP seinen Empfänger erreicht; GIB wird unverzüglich informiert, unwiderruflich (Gesprächspartner Ablehnung/Rückgabe tun kann).
  • E-Archiv-Rechnung wird dem Empfänger per E-Mail/SMS zugestellt; Bis 24:00 Uhr am Folgetag an GIB wird gemeldet.

Wer kann auf die E-Rechnung/E-Archiv-Rechnungsanwendung umsteigen?

Beliebig Umsatz bzw. Rechnungsbetrag Unternehmen können jederzeit und ohne Einschränkungen auf die elektronische Rechnung umsteigen. Es gibt zwei Arten von E-Rechnungsnutzern:

1) Obligatorischer E-Rechnungsbenutzer

Vom Staat angekündigt Jahresumsatzgrenze Steuerzahler, die diese Grenze überschreiten, müssen die Umstellung auf die elektronische Rechnung bis zum Beginn des Folgejahres abschließen.

2) Freiwilliger E-Rechnungsnutzer

E-Commerce diejenigen, die Bestellungen aufgeben, Rechnungen per Kurier versenden, ein neues Unternehmen gründen und Papierkosten sparen möchten, Reduzierung des Archivierungs- und Betriebspersonals Alle Unternehmen, die Professionalität anstreben, können freiwillig auf die E-Rechnung umsteigen.

Werbevideo

E-Fatura Düzenlemeleri - 509 Sayılı Tebliğ Tablosu

IST DIE E-RECHNUNG PFLICHT?

Regelungen im Rahmen des Kommuniqués Nr. 509

Im Folgenden werden die behördlichen Regelungen inklusive der Pflichten und Fristen für die Anwendungen E-Rechnung, E-Archiv und E-Lieferschein erläutert.
Amtsblattausgabe: 31727 MITTEILUNG, SAMSTAG, 22. Januar 2022 Vom Ministerium für Schatzamt und Finanzen (Steuerverwaltung): MITTEILUNG ÜBER ÄNDERUNGEN DES STEUERVERFAHRENSGESETZES ALLGEMEINE MITTEILUNG (FOLGE NR.: 509) (FOLGE NR.: 535)
Artikel 1
In der Allgemeinen Mitteilung zum Steuerverfahrensrecht (Folgenummer: 509), die im Amtsblatt vom 19.10.2019 mit der Nummer 30923 veröffentlicht wurde, lautet Unterabsatz (1) von Absatz (a) des Abschnitts mit der Überschrift „IV.1.4. Verpflichtung zur Umstellung auf die Anwendung für elektronische Rechnungen“ wie folgt und der Ausdruck „Vermittler“ in Unterabsatz (4) wird ersetzt durch „Steuerzahler, die Waren oder Dienstleistungen über ihre Vermittler auf Websites verkaufen, die ihnen selbst oder ihren Vermittlerdienstleistern gehören, oder in anderen elektronischen Medien, und diejenigen, die einen Bruttoumsatz (oder Bruttogeschäftsumsatz mit Verkäufen) von 1 Million TL und mehr für die Abrechnungszeiträume 2020 oder 2021 und 500.000 TL und mehr für die Abrechnungszeiträume 2022 oder folgende haben.“ und die folgenden Unterabsätze wurden demselben Absatz hinzugefügt, der Ausdruck „Steuerzahler“ in Absatz (b) wurde in „Steuerzahler und Steuerzahler, die optional in den Antrag einbezogen sind, untereinander“ geändert und der Ausdruck „sie werden arrangieren“ im selben Absatz wurde in „sie sind verpflichtet, zu arrangieren und zu erhalten“ geändert. „1- Steuerzahler, deren Bruttoumsatzerlöse (oder Bruttogeschäftsumsatz mit Verkäufen); a) 5 Millionen TL für die Abrechnungszeiträume 2018, 2019 oder 2020 betragen, b) 4 Millionen TL für den Abrechnungszeitraum 2021 betragen, c) 3 Millionen TL und mehr für den Abrechnungszeitraum 2022 oder folgende betragen.“ „7- Steuerzahler, die Immobilien- und/oder Kraftfahrzeugbau-, -herstellungs-, -kauf-, -verkaufs- oder -miettransaktionen durchführen und bei diesen Transaktionen als Vermittler auftreten; a) Steuerzahler, deren Bruttoumsatzerlöse (oder Bruttogeschäftserlöse mit Verkäufen) 1 Million TL für die Abrechnungszeiträume 2020 oder 2021 betragen, b) 500.000 TL und mehr für die Abrechnungszeiträume 2022 oder folgende. 8- Hotelunternehmen, die Beherbergungsdienstleistungen anbieten, indem sie Investitions- und/oder Betriebszertifikate vom Ministerium für Kultur und Tourismus und den Gemeinden erhalten.“
Artikel 2
Der Ausdruck „5 Millionen TL und mehr“ in Unterabsatz (a) des ersten Absatzes des Abschnitts mit der Überschrift „IV.1.5. Übergangszeitraum zur Anwendung der elektronischen Rechnung“ desselben Kommuniqués wurde geändert in „Von denjenigen, die in den Geltungsbereich von Unterabsatz (1) von Unterabsatz (a) des genannten Abschnitts fallen“, und nach dem Ausdruck „(Für Steuerzahler, die ab 2020 oder in nachfolgenden Abrechnungszeiträumen innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Arbeitsbeginns eine Arbeit aufnehmen, um die in diesem Absatz genannten Arbeiten auszuführen)“ in Unterabsatz (c) der Ausdruck „Diejenigen, die Waren oder Dienstleistungen auf Websites verkaufen, die ihnen selbst oder ihren zwischengeschalteten Dienstleistern oder in anderen elektronischen Medien gehören, die die in Unterabsatz (4) von Unterabsatz (a) des genannten Abschnitts festgelegten Bedingungen für den Bruttoumsatz (oder den Bruttogeschäftsumsatz mit ihren Verkäufen) in den Abrechnungszeiträumen 2020 oder 2021 erfüllen, diejenigen, die die Bedingungen für den Bruttoumsatz (oder den Bruttogeschäftsumsatz mit ihren Verkäufen) in den Abrechnungszeiträumen 2022 oder Abrechnungszeiträume, wird dies bis zum 1.7.2022 weiterhin tun. Der Ausdruck „bis zum Beginn des siebten Monats nach dem Zeitraum“ und die folgenden Klauseln wurden demselben Absatz hinzugefügt. „e) Unter denjenigen, die in den Geltungsbereich von Unterabsatz (7) von Absatz (a) des oben genannten Abschnitts fallen, müssen Steuerzahler, die die im oben genannten Unterabsatz festgelegte Bedingung des Bruttoumsatzes (oder des Bruttogeschäftsumsatzes mit Verkäufen) in den Abrechnungszeiträumen 2020 oder 2021 erfüllt haben, ihre Anträge und tatsächlichen Übergangsvorbereitungen abschließen und bis zum 1.7.2022 auf die Anwendung für elektronische Rechnungen umsteigen, und Steuerzahler, die diese Bedingungen in 2022 oder späteren Abrechnungszeiträumen erfüllt haben, müssen ihre Anträge und tatsächlichen Übergangsvorbereitungen bis zum Beginn des siebten Monats nach dem entsprechenden Abrechnungszeitraum abschließen. f) Unter den in den Anwendungsbereich von Unterabsatz (8) von Absatz (a) des oben genannten Abschnitts fallenden Unternehmen müssen diejenigen, die am Veröffentlichungsdatum dieses Kommuniqués (einschließlich) aktiv waren, ihre Anträge und tatsächlichen Übergangsvorbereitungen abschließen und bis zum 1.7.2022 auf die Anwendung für elektronische Rechnungen umsteigen, und diejenigen, die ihre Geschäftstätigkeit nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Kommuniqués aufgenommen haben, müssen ihre Anträge und tatsächlichen Übergangsvorbereitungen abschließen und bis zum Beginn des vierten Monats nach dem Monat, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, auf die Anwendung für elektronische Rechnungen umsteigen.“
Artikel 3
Der Titel desselben Kommuniqués, „IV.2.4.2. Verpflichtung von Anbietern zwischengeschalteter Dienste, von Personen, die Anzeigen im Internet veröffentlichen, und von Vermittlern von Internet-Werbediensten, auf die Anwendung für das elektronische Rechnungsarchiv umzusteigen“ wurde geändert in „IV.2.4.2. Verpflichtung von Anbietern zwischengeschalteter Dienste, von Personen, die Anzeigen im Internet veröffentlichen, und von Vermittlern von Internet-Werbediensten sowie von Personen, die Waren oder Dienstleistungen auf ihren eigenen oder den Websites von Anbietern zwischengeschalteter Dienste oder in anderen elektronischen Medien verkaufen, auf die Anwendung für das elektronische Rechnungsarchiv umzusteigen“, und nach dem Satzteil „(Für Steuerzahler, die ab 2020 und in folgenden Abrechnungszeiträumen innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Arbeitsbeginns eine Arbeit aufnehmen, um die in diesem Absatz genannten Arbeiten auszuführen)“ im ersten Satz des ersten Absatzes desselben Abschnitts wurde „Steuerzahler, die Waren oder Dienstleistungen auf ihren eigenen oder den Websites ihrer Anbieter zwischengeschalteter Dienste oder in anderen elektronischen Medien verkaufen, innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Arbeitsbeginns“ ersetzt durch „(Für Steuerzahler, zu arbeiten beginnen, um die in diesem Absatz genannten Arbeiten ab 2020 und folgenden Abrechnungszeiträumen innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Arbeitsbeginns auszuführen)“, wurde der folgende Satz des ersten Absatzes desselben Abschnitts ersetzt durch „(Für Steuerzahler, die eine Arbeit aufnehmen, um die in diesem Absatz genannten Arbeiten auszuführen ... erster Satz desselben Der Satz „Diejenigen, die die in Absatz (4) genannte Anforderung an den Bruttoumsatz (oder den Bruttogeschäftsumsatz mit Verkäufen) in den Abrechnungszeiträumen 2020 oder 2021 bis zum 1.7.2022 erfüllen, und diejenigen, die diese Anforderung in den Abrechnungszeiträumen 2022 oder folgenden Abrechnungszeiträumen bis zum Beginn des siebten Monats nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum erfüllen“ wurde hinzugefügt, und der Satz „diejenigen, die Anzeigen im Internet über Vermittler von Internetwerbediensten veröffentlichen“ im zweiten Satz des ersten Absatzes desselben Abschnitts wurde geändert in „diejenigen, die Anzeigen im Internet über Vermittler von Internetwerbediensten veröffentlichen und diejenigen, die Waren oder Dienstleistungen auf Websites verkaufen, die ihnen selbst oder ihren Vermittlerdienstleistern gehören, oder in anderen elektronischen Medien“.
Artikel 4
Der Ausdruck „30.000 TL (bei an Steuerzahler ausgestellten Rechnungen beträgt der Gesamtbetrag einschließlich Steuern 5.000 TL)“ im ersten Absatz des Abschnitts mit der Überschrift „IV.2.4.3. Andere Rechnungen, die als E-Archiv-Rechnungen ausgestellt werden müssen“ desselben Kommuniqués wurde in „5.000 TL (bei an Steuerzahler ausgestellten Rechnungen der Betrag im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung für das Jahr, in dem die Transaktion durchgeführt wurde, wie im zweiten Absatz von Artikel 232 des Gesetzes angegeben)“ geändert.
Artikel 5
Im zweiten Satz des ersten Absatzes desselben Kommuniqués mit dem Titel „IV.2.4.5. Grundsätze und Verfahren bezüglich der im Rahmen des elektronischen Handels ausgestellten E-Archiv-Rechnungen“ heißt es: „Bei den betreffenden Verkäufen muss den versandten Waren eine Kopie des Lieferscheins oder E-Lieferscheins (oder ein Papierausdruck eines speziell codierten Dokuments, dessen Format und Standards vom Vorsitz festgelegt werden und das Informationen enthält, die die elektronische Abfrage, Anzeige und Überprüfung des im Zusammenhang mit diesem Verkauf ausgestellten E-Lieferscheins ermöglichen), ein Papierausdruck der E-Archiv-Rechnung, der den Lieferschein ersetzt, oder ein Informationszettel im Register der registrierten Kasse beiliegen.“ und der zweite Satz des vierten Absatzes desselben Abschnitts wurde geändert in: „Bei den betreffenden Verkäufen muss eine Kopie des Lieferscheins oder des elektronischen Lieferscheins (oder ein Papierausdruck eines speziell codierten Dokuments mit Informationen, die die elektronische Abfrage, Anzeige und Überprüfung des elektronischen Lieferscheins ermöglichen, dessen Format und Standards vom Präsidium festgelegt werden und das im Zusammenhang mit diesem Verkauf ausgestellt wird), ein Papierausdruck der elektronischen Rechnung, die den Lieferschein ersetzt, oder der Rechnungsinformationsschein des ÖKC bei der versendeten Ware aufbewahrt werden.“
Artikel 6
Der Ausdruck „unter den für die Anwendung „e-Rechnung“ registrierten Steuerzahlern“ in Unterabsatz (5) des ersten Absatzes des Abschnitts mit der Überschrift „IV.3.5. Verpflichtung zur Umstellung auf die Anwendung „e-Lieferschein““ desselben Kommuniqués wurde in „Eisen“ und „Steuerzahler“ in „Steuerzahler (ausgenommen diejenigen, deren gewerbliche Einkünfte nach der vereinfachten Methode ermittelt werden)“ geändert, und Unterabsatz (7) wurde wie folgt geändert: „7 – Für die Anwendung „e-Rechnung“ registrierte Steuerzahler, deren Bruttoumsatzerlöse (oder Bruttogeschäftserlöse mit Verkäufen); a) in den Abrechnungszeiträumen 2018, 2019 oder 2020 25 Millionen TL betragen, b) in den Abrechnungszeiträumen 2021 oder später 10 Millionen TL oder mehr betragen.“
Artikel 7
Der Ausdruck „diejenigen, die Eisen- und Stahlprodukte herstellen, importieren oder exportieren“ im zweiten Absatz des Abschnitts mit der Überschrift „IV.3.6. Übergangszeitraum zur Anwendung des elektronischen Lieferscheins“ desselben Kommuniqués wurde geändert in „diejenigen, die Eisen und Stahl und Produkte aus Eisen oder Stahl herstellen, importieren oder exportieren (ausgenommen diejenigen, deren Handelseinkommen nach der vereinfachten Methode ermittelt wird)“, und der Ausdruck „Der Bruttoumsatz (oder Bruttogeschäftsumsatz mit Verkäufen) des betreffenden Abrechnungszeitraums beträgt 25 Millionen TL“ im selben Absatz wurde geändert in „Der Bruttoumsatz (oder Bruttogeschäftsumsatz mit Verkäufen) beträgt 25 Millionen TL in den Abrechnungszeiträumen 2018, 2019 oder 2020 und 10 Millionen TL in den Abrechnungszeiträumen 2021 oder später“.
Artikel 8
Der folgende Absatz wurde nach dem ersten Absatz des Abschnitts mit der Überschrift „IV.10.1. Allgemeines“ desselben Kommuniqués hinzugefügt und der bestehende zweite Absatz wie folgt geändert: „Diese Vorgehensweise umfasst auch das „Dokument zum Kauf von Devisen und Edelmetallen“ und das „Dokument zum Verkauf von Devisen und Edelmetallen“, die im Rahmen des Allgemeinen Kommuniqués Nr. 385 zum Steuerverfahrensgesetz als ein einziges Dokument bei Devisen- und Edelmetallkauf-/verkaufstransaktionen für die im ersten Absatz genannten Steuerzahler ausgestellt werden können, die im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung auch zum Kauf/Verkauf von Edelmetallen berechtigt sind.“ „Das in diesem Kommuniqué geregelte elektronische Dokument zum Kauf/Verkauf von Devisen und Edelmetallen sind keine neuen Dokumenttypen und haben dieselben rechtlichen Qualifikationen wie die Dokumente zum Kauf/Verkauf von Devisen in Papierform und die Dokumente zum Kauf/Verkauf von Devisen und Edelmetallen, die von den Steuerzahlern im ersten Absatz ausgestellt werden.“
Artikel 9
Der Satz „Das Dokument muss vom Aussteller und vom Empfänger mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnet werden, und muss vom Aussteller in Papierform aufbewahrt und vorgelegt werden, und muss dem Empfänger in elektronischer oder Papierform zugestellt werden“ im ersten Absatz desselben Kommuniqués mit dem Titel „V.5.6. Vorbereitung und Zustellung des elektronischen Spesenbelegs“ wurde geändert in „Das Dokument muss vom Empfänger mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnet werden, dem Empfänger muss auf Anfrage eine elektronische oder Papierkopie des elektronisch unterzeichneten Dokuments zugestellt werden, und die handschriftliche Kopie muss vom Aussteller zusammen mit dem elektronisch unterzeichneten Dokument in Papierform aufbewahrt und vorgelegt werden“, und der zweite Satz desselben Absatzes wurde aufgehoben.
Artikel 10
Dieses Kommuniqué tritt am 1.3.2022 in Kraft; a) Artikel 4 gilt für Lieferungen und Leistungen, die ab dem 1.3.2022 ausgeführt werden; b) Andere Artikel treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Artikel 11
Der Schatz- und Finanzminister setzt die Bestimmungen dieses Kommuniqués um.
E-Fatura Avantajları - EDM

VORTEILE DER E-RECHNUNG

💸

MINIMIERTE IHRE KOSTEN

Mit EDM E-Invoice und E-Archive Invoice können Sie Ihre Zeit- und Geldkosten wie Papier, Druck, Versand und Archivierung reduzieren. EDM E-Invoice-Lösung Sie können es mit auf ein Minimum reduzieren.

⚙️

Ihr Betrieb wird schneller und effizienter

Mit EDM E-Invoice und E-Archive Invoice können Sie die operative Arbeit Ihrer Mitarbeiter eliminieren und ihnen ermöglichen, in produktiveren Bereichen zu arbeiten.

BIETET SOFORTIGEN UND ZUVERLÄSSIGEN RECHNUNGSFLUSS

Ihre Rechnungen, der Betrag, den Sie verwenden ERP- und Buchhaltungsprogramme von innerhalb und über EDM-Systeme sofort erreicht seine Adressaten. Die Rechnungen, die Sie senden und empfangen %100 gerçek Sie können sicher sein, dass dies der Fall ist.

🔒

RECHTLICHE / SICHERE SPEICHERUNG UND ONLINE-ZUGRIFF

Ihre Rechnungen liegen in EDM-Systemen 10 Jahre entlang 4 Backups Und 3DS-Verschlüsselung Sie werden technologisch auf die sicherste Art und Weise gespeichert. Sie können jederzeit online darauf zugreifen, einzeln oder in großen Mengen. erneut senden, anzeigen und als PDF/Drucken Sie können Transaktionen durchführen.

🌿

UNTERSTÜTZT DIE NATUR

Wir schützen die Natur, indem wir Rechnungen auf elektronische Medien übertragen und nicht auf Papier, für das jedes Jahr Millionen von Bäumen gefällt werden. konkreter Beitrag Sie werden bereitstellen.

🏆

STEIGERN SIE IHR IMAGE

Die Umstellung auf E-Rechnung ist für Ihre Kunden und Geschäftspartner von Vorteil. technologisch, modern geführt, transparent und gesetzeskonform Es stärkt Ihr Image als zuverlässiges und geschäftstüchtiges Unternehmen.

UND

Schnelle Abstimmung und Cashflow, geeignete Infrastruktur für elektronische interne und externe Prüfungen, schnelle Streitbeilegung und Einhaltung internationaler Standards. unzählige weitere Vorteile du wirst bekommen.

E-RECHNUNGSSTATUSCODES

GIB-STATUSCODES Zu ergreifende Maßnahmen beim Empfang des entsprechenden Statuscodes
*1000 UMSCHLAG ZUR WARTESCHLANGE HINZUGEFÜGT Warten Sie, bis der Statuscode aktualisiert wurde.
*1100 UMSCHLAG WIRD VERARBEITET Warten Sie, bis der Statuscode aktualisiert wurde.
1110 KEINE ZIP-DATEI Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1111 Länge der Umschlag-ID ungültig Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1120 Der Umschlag konnte nicht aus dem Archiv kopiert werden Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1130 ZIP KONNTE NICHT GEÖFFNET WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1131 ZIP MUSS EINE DATEI ENTHALTEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1132 KEINE XML-DATEI Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1133 UMSCHLAG-ID UND XML-DATEINAME MÜSSEN GLEICH SEIN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1140 DOKUMENT KONNTE NICHT ANALYSIERT WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1141 KEINE UMSCHLAG-ID Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1142 UMSCHLAG-ID UND ZIP-DATEINAME MÜSSEN GLEICH SEIN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1143 UNGÜLTIGE VERSION Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1150 SCHEMATRON-PRÜFUNGSERGEBNIS IST FEHLERHAFT Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1160 XML-SEMA-PRÜFUNG FEHLGESCHLAGEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1161 UNTERSCHRIFT TR ID ID UND VKN KONNTEN NICHT ERHALTEN WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1162 Unterschrift konnte nicht aufgezeichnet werden Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1163 DER GESENDETE UMSCHLAG ENTHÄLT EINE VORHER IM SYSTEM ERFASSTE RECHNUNG. Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1170 AUTORITÄT KONNTE NICHT ÜBERPRÜFT WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1171 Die sendende Einheit hat keine Autorität Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1172 KEINE MAILBOX-AUTORITÄT Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1175 Die Unterschriftsberechtigung konnte nicht überprüft werden Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1176 UNTERZEICHNER UNBEFUGTER Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1177 UNGÜLTIGE UNTERSCHRIFT Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1180 ADRESSE KONNTE NICHT ÜBERPRÜFT WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1181 ADRESSE NICHT GEFUNDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1182 BENUTZER KONNTE NICHT HINZUGEFÜGT WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1183 BENUTZER KONNTE NICHT GELÖSCHT WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1190 SYSTEMANTWORT KONNTE NICHT VORBEREITET WERDEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1195 SYSTEMFEHLER Rechnungen müssen erneut gesendet werden
1200 UMSCHLAG WURDE ERFOLGREICH VERARBEITET -
*1210 DOKUMENT KONNTE NICHT AN DIE GEFUNDENE ADRESSE GESENDET WERDEN Wenn nach Abschluss des erneuten Sendeversuchs des GIB der Statuscode 1215 empfangen wird, müssen die Rechnungen erneut gesendet werden.
1215 DOKUMENT SENDEN FEHLGESCHLAGEN. ERNEUTES SENDEN BEENDET Rechnungen müssen erneut gesendet werden
*1220 KEINE SYSTEMANTWORT VOM ZIEL Wenn nach diesem Statuscode der Statuscode 1230 SYSTEMANTWORT VOM ZIEL FEHLGESCHLAGEN empfangen wird, müssen die Rechnungen erneut gesendet werden.
1230 SYSTEMANTWORT VOM ZIEL FEHLGESCHLAGEN Rechnungen müssen erneut gesendet werden
*1300 ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN -

AUSNAHMECODES FÜR E-RECHNUNGEN

CODE ERLÄUTERUNG
101Ausfuhrbefreiung
102Diplomatische Ausnahme
103Ausnahme für militärische Zwecke
104Lieferungen an Personen, die in der Ölexploration tätig sind
105Ausnahme aufgrund internationaler Vereinbarungen
106Andere Ausnahmen
107Lieferungen gemäß Artikel 7/a
108Lieferungen nach dem vorläufigen Artikel 5
151Besondere Verbrauchsteuer – Sonstige nicht befreite
20117/1 Transaktionen für kulturelle und pädagogische Zwecke
20217/2-a Transaktionen für Zwecke der Gesundheit, Umwelt und Sozialhilfe
20417/2-c Käufe von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Spenden ausländischer diplomatischer Vertretungen und wohltätiger Einrichtungen
20517/2-d Lieferungen und Architektenleistungen an unbeweglichem Kulturgut
20617/2-e Verfahren der Berufsverbände
20717/3 Betrieb von Militärfabriken, Werften und Werkstätten
20817/4-c Fusions-, Übertragungs-, Umwandlungs- und Spaltungstransaktionen
20917/4-e Von der Bank- und Versicherungstransaktionssteuer erfasste Transaktionen
21117/4-h-Wasserlieferungen für landwirtschaftliche Zwecke und Trinkwasserlieferungen durch dörfliche Rechtspersonen
212In den Freihandelszonen 17/4-ı erbrachte Dienstleistungen
213Öl- und Gastransport über die 17/4-j-Pipeline
214Lieferungen von Grundstücken und Arbeitsplätzen in organisierten Industriegebieten 17/4-k und Lieferungen von Häusern an Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften
21517/4-l Transaktionen von Vermögensverwaltungsgesellschaften
21617/4-m Transaktionen des Einlagensicherungsfonds
21717/4-n Nachrichtendienste für die Generaldirektion für Presse, Rundfunk und Information
21817/4-o Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zolllagern, temporären Lagerbereichen, Zollfreigebieten und Tax-Free-Shops
21917/4-p Verfahren der Generaldirektion des Schatzamtes und des Grundbuchamtes
22017/4-r Verkauf von Immobilien und Beteiligungsanteilen, die seit zwei vollen Jahren im Besitz sind
221Bauvertragsdienstleistungen für 15 temporäre Wohnungsgenossenschaften, Kommunen und Sozialversicherungsträger
223In temporären 20/1-Technologieentwicklungszonen durchgeführte Verfahren
225Vorübergehende Lieferungen im Zusammenhang mit Computerspenden an das Ministerium für Nationale Bildung
22617/2-b Kostenlose Bildungs- und Ausbildungsdienste von Privatschulen, Universitäten und Hochschulen
22717/2-b Unentgeltliche Lieferungen und Leistungen im Rahmen gesetzlicher Vorschriften
228Kostenlose Lieferungen an Institutionen und Organisationen, die in Artikel (17/1) des Gesetzes 17/2-b aufgeführt sind
22917/2-b Lebensmittel, Reinigungsmittel, Kleidung und Brennstoffe werden an Verbände und Stiftungen gespendet, die Lebensmittelbanken betreiben
230Lieferung von 17/4-g-Goldbarren, Silberbarren und Edelsteinen
23117/4-g-Lieferung von Metall-, Kunststoff-, Reifen-, Gummi-, Papier-, Glasschrott und -Abfällen
23217/4-g Devisen, Geld, Stempelsteuer, Wertpapiere, Aktien und Anleihen Lieferung
23417/4-Ş Lieferung von Häusern, die als Sicherheiten gestellt und für Zwecke der Wohnungsfinanzierung mit Hypotheken belastet wurden
23516/1-c Lieferung von Waren, für die Transit- und Zolllagerregelungen sowie Bestimmungen zur vorübergehenden Lagerung und Freizonen gelten
236Ausnahmen im Rahmen der gemäß Artikel 19/2 in Kraft getretenen internationalen Abkommen (Kein Rückgaberecht anerkannt)
23717/4-t Lieferung von Produktzertifikaten, die gemäß Gesetz Nr. 5300 über spezialisierte Warenbörsen ausgestellt wurden, nach ihrer ersten Lieferung
23817/4-u Übertragung von Vermögenswerten an Leasinggesellschaften und Leasing dieser Vermögenswerte durch Leasinggesellschaften und Übertragung an die übertragene Einrichtung
23917/4-y Übertragung von Immobilien an Finanzleasinggesellschaften, Vermietung und Übertragung durch die Finanzleasinggesellschaft an den Veräußerer
24017/4-z Vermietung, Übertragung und Verkauf immaterieller Rechte an patentierten oder als Gebrauchsmuster zertifizierten Erfindungen
250Sonstige
30111/1-a Warenausfuhr
30211/1-a Dienstleistungsexporte
30311/1-a Roaming-Dienste
30413/a Lieferung, Bau, Renovierung, Wartung und Reparatur von See-, Luft- und Schienentransportfahrzeugen
30513/b Dienstleistungen in Häfen und Flughäfen für See- und Lufttransportfahrzeuge
30613/c Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ölexploration und dem Bau und der Modernisierung von Ölpipelines
307 13/c Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Exploration, dem Betrieb, der Anreicherung und der Raffination von Mineralien in Gold-, Silber- und Platinminen*KDVGUT-(II/8-4)]
30813/d Lieferung von Anreizinvestitionsgütern
30913/e Bau, Sanierung und Erweiterung von Häfen und Flughäfen
31013/f Lieferungen und Leistungen für Zwecke der nationalen Sicherheit
31114/1 Internationaler Transport
31215/a Lieferungen und Leistungen an diplomatische Organe und Missionen
31315/b Lieferungen und Leistungen an internationale Organisationen
314Ausnahmen im Rahmen der gemäß Artikel 19/2 in Kraft getretenen internationalen Abkommen
31514/3 Diesellieferungen an LKW, Traktoren und Sattelanhänger, die die zu exportierenden Waren transportieren
31611/1-a Vertragsdienstleistungen für Kunden in Freihandelszonen
31717/4-s Tools und Computerprogramme für Bildung, Beruf und Alltag von Menschen mit Behinderung
318Vorübergehende 29 Lieferungen und Dienstleistungen in Bezug auf Projekte, die im Rahmen des Build-Operate-Transfer-Modells gemäß Gesetz Nr. 3996 umgesetzt werden sollen, Projekte in Bezug auf Gesundheitseinrichtungen, die im Gegenzug für die Vermietung gemäß Gesetz Nr. 3359 gebaut werden, und Projekte in Bezug auf Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, die im Gegenzug für die Vermietung gemäß Gesetzesdekret Nr. 652 gebaut werden
31913/g Fahrzeuglieferungen an die Zentralorganisation des Premierministeriums
320Lieferungen und Dienstleistungen an die „Istanbul Project Coordination Unit“, die der Sonderverwaltung der Provinz Istanbul untersteht, im Rahmen des vorübergehenden 16. (K. Nr. 6111) ISMEP
321Lieferung von Waren und Dienstleistungen an die 26 temporären Agenturen der Vereinten Nationen (UN) und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO), ihre angeschlossenen Programme, Fonds und Sonderorganisationen sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für ihren offiziellen Gebrauch und ihre kostenlose Lieferung von Waren und Dienstleistungen für soziale und wirtschaftliche Hilfe sowie damit verbundene Lieferungen und Dienstleistungen an sie.
32211/1-a Lieferungen mit Sonderrechnungen an Nichtansässige der Türkei (Kofferhandel)
32313/ğ Erste Lieferung von Produktzertifikaten, die gemäß Gesetz Nr. 5300 über spezialisierte Warenbörsen ausgestellt wurden
32413/h Lieferungen und Dienstleistungen an die Türkische Rothalbmondgesellschaft und Lieferungen und Dienstleistungen der Türkischen Rothalbmondgesellschaft
32513/i Futterlieferungen
32613/ı Lieferung von Düngemitteln, die vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Viehzucht registriert sind
32713/ı Lieferung von Rohstoffen aus Düngemitteln, die vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Viehzucht registriert wurden, an Düngemittelhersteller
350Sonstige
351Mehrwertsteuer – Sonstige nicht befreite

AKTIVIERUNG UND UNTERZEICHNUNG VON E-DOKUMENTENDIENSTEN

Entdecken Sie Ihre E-Dokumentenprozesse mit EDM mit Videoerklärungen und detaillierten Vorteilslisten.

Video: Installations-, Aktivierungs- und Signaturschritte von E-Dokumentendiensten (Beispielprozessdemonstration)

WARUM EDM E-INVOICE

🔗

VOLLSTÄNDIGE INTEGRATION MIT IHREM ERP- UND BUCHHALTUNGSPROGRAMM

Mit der Integration von über 550 ERP-/Buchhaltungssystemen werden Ihre Ausgangsrechnungen automatisch aus Ihren Systemen versendet; Eingangsrechnungen werden in Girokonten und Lagerbeständen verarbeitet und automatisch in das Programm Ihrer Buchhaltung übertragen.

EDM Smart TIN Dank der gespeicherten Rechnung, E-Rechnung oder E-Archiv? Das System entscheidet automatisch, ob dies geschieht.
📤

VOLLAUTOMATISCHE ÜBERWEISUNG AN ALLE OFFIZIELLEN RECHNUNGSSTELLEN

Übertragen Sie alle Ihre ausgehenden/eingehenden E-Rechnungen, E-Archivrechnungen und E-Quittungen mit einem einzigen Klick in das entsprechende offizielle Buchhaltungsprogramm; die Quittungen werden automatisch generiert.

SCHLÜSSELFERTIGE SCHNELLE INSTALLATION

Das Financial Seal, die GIB-Anwendungen und die Installationen werden vom EDM-Außendienstteam durchgeführt. EDM-Zentrale ~30 Minuten Es öffnet Ihr Portal und bietet ERP-/Buchhaltungsintegration. Mobile, Desktop- und Cloud-Anwendungen funktionieren kostenlos und synchron.

🕑

24/7 SPEZIELLE KUNDENBEAUFTRAGTE

Anwendung, Installation, Schulung und technischer Service-Support mit einem auf Provinzebene ernannten Außendienstmitarbeiter; im Zentrum 7/24 einen Hauptvertreter und einen Stellvertreter, die erreichbar sind.

💸

VORTEILHAFTE PREISE

Es reduziert alle Betriebskosten, einschließlich Papier, Druck, Versand und Archivierung, erheblich.

FESTE, KOSTENLOSE UND UNBERECHNETE ETHISCHE PREISE

Monatliche/jährliche Fixkosten, Aktualisierung, Kontingentüberschreitung etc. NEINRestguthaben nicht brennbar, 5 Jahre Die Portalaktivierung ist kostenlos; die ERP-Integration ist einmalig und lebenslang.

  • Rechnungen werden den Kunden unbegrenzt und kostenlos per E-Mail zugesandt (kein Kreditlimit).
  • Eingehende E-Rechnungen/E-Archiv-Rechnungen werden auch kostenlos per E-Mail empfangen.
  • Die Einhaltung neuer Vorschriften/Technologien ist lebenslang kostenlos.
  • Senden/Empfangen Sie E-Rechnungen von Mobilgeräten – ohne zusätzliche Gebühren.

ANDERE GRÜNDE

  • Rechnungsrückgabe und Rechnungswiederholung mit nur einem Klick
  • 8 Rabattfelder pro Zeile
  • Rechnungsoption mit/ohne MwSt.
  • Seriennummer, Ausführung nach Kunden-/Anwenderwunsch
  • Ein Passwort/eine Schnittstelle für Finanzberater
  • Hohe Sicherheit mit 3DS-Verschlüsselung
  • Depotarchivtechnologie – Kontinuität
  • Online-TIN-Prüfung – automatische Übermittlungsart
  • Konzernunternehmen/Filiale – Verwaltung aus einer einzigen Plattform
  • Unbegrenzte Benutzeranzahl
  • Erneutes Senden der E-Rechnung an den entsprechenden Empfänger
  • Volltextsuche – jedes Feld der Rechnung
  • Prozessmanagement und Benachrichtigungen
  • Erweiterte Berichterstellung
🔐 10 Jahre gesetzliche Aufbewahrung (mit Backup) 📨 Unbegrenzt kostenlose E-Mails senden/empfangen 🔁 Aufladen brennt nicht, 5 Jahre Überweisungen